Rechtsanwalt Teichmann schließt sich der herrschenden Meinung an, Allgemeinanwälte seien mit einem breitgestreuten Allgemeinwissen die Grundpfeiler der anwaltlichen Versorgung der Bevölkerung.
Als Generalisten analysieren sie einen Sachverhalt umfassend, seien in der Region zu Hause und dort für Bürger und Mittelstand der „erste Ansprechpartner, Berater und Vermittler in allen Lebenslagen“.
RA Teichmann wird, bei Bedarf durch die enge Zusammenarbeit mit seit Jahren in freier Mitarbeit verbundenen Kollegen unterschiedlicher Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialisierungen, den hohen und oftmals komplexen Anforderungen aller Mandanten gerecht.
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